Schüler, Studenten und Auzubildene zahlen unter Nachweis einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von Monatlich 9,00€
Für geistig behinderte Mitglieder bleibt die Beitragshöhe unverändert bestehen.
Für Mitglieder mit einem sehr geringen Einkommen wird ein gesonderter Mitgliedsbeitrag berechnet (alter Mitgliedsbeitrag bleibt bestehen 8,00 Euro)
Das Geringe Einkommen muss in Schriftform (Arbeitslosenbescheinigung, Rentenbescheid, Sozialamtsbescheinigung) nachgewiesen werden. Ohne eine Bescheinigung kann der Betrag nicht verändert werden.